Kurz vor seiner Wahl zum Bundesverfassungsrichter bekam Stephan Harbarth eine Honorarprofessur verliehen. Kritiker witterten eine Gefälligkeitsaktion und forderten die Uni Heidelberg auf, die zwei Gutachten, die zu Harbarths Berufung geführt hatten, zu veröffentlichen. Vor Gericht bekam nun aber die Uni Recht.
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