Der Bund hätte die Gelder zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht für den Klimaschutz nutzen dürfen, so urteilt das Bundesverfassungsgericht. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig.
Interessante Artikel
Sanes Weg zum FC Bayern München by admin on July 6th, 2020
„Wir müssen uns auf eine technische Rezession einstellen“ by admin on August 16th, 2019
Kreuzfahrt-Riesen dürfen nicht mehr anlegen by admin on July 15th, 2021
Das kostet die Missachtung von Ausgangssperre und Maskenpflicht by admin on December 13th, 2020
„Ein Streik um die zukünftige Existenz der GDL“ by admin on August 11th, 2021