Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt und die Ampel-Koalition zur Vorlage von Sofortprogrammen verpflichtet. Das Gericht gab damit Klagen der Umweltverbände BUND und Deutsche Umwelthilfe statt.
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