In einer achtseitigen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss geht der Bundesrechnungshof mit dem Nachtragshaushalt für 2023 hart ins Gericht: Er hält diesen für „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“ und bezweifelt, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig sei.
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