In einer achtseitigen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss geht der Bundesrechnungshof mit dem Nachtragshaushalt für 2023 hart ins Gericht: Er hält diesen für „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“ und bezweifelt, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig sei.
Interessante Artikel
„Wir müssen bereit sein, Ideologie beiseite zu legen“ by admin on June 29th, 2020
Kanzler Kurz schließt weitere Zusammenarbeit mit Strache aus by admin on May 18th, 2019
10.000 neue Mitglieder bei den Grünen by admin on July 7th, 2019
„Eine Frau als Kanzlerin – und eine Frau als Verteidigungsministerin? Wow!“ by admin on June 29th, 2019
Warum andere Länder es ganz anders machen als Deutschland by admin on May 2nd, 2020