In einer achtseitigen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss geht der Bundesrechnungshof mit dem Nachtragshaushalt für 2023 hart ins Gericht: Er hält diesen für „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“ und bezweifelt, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig sei.
Interessante Artikel
Wie beim Klimaschutz oft falsche Prioritäten gesetzt werden by admin on May 3rd, 2019
„Russland wird einen Nato-Staat angreifen“ by admin on January 24th, 2024
„Sie sind hinter euch her“ by admin on December 19th, 2019
BKA rechnet durch NetzDG-Reform mit 150.000 neuen Verfahren by admin on January 11th, 2022
„Geh!“, rufen über 100.000 Oppositonsanhänger Lukaschenko entgegen by admin on August 17th, 2020