Der Europäische Gerichtshof EuGH stuft die Nutzung des sogenannten Schufa-Scores als unzulässig ein. Unternehmen dürfen demnach nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen.
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