Die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in 455 von 2256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe und ging damit über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits eine teilweise Wiederholung in 431 Wahlbezirken beschlossen hatte.
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