In 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken muss die Bundestagswahl vom September 2021 wiederholt werden. Dabei sollen sowohl Erst- als auch Zweitstimmen neu abgegeben werden, so das Bundesverfassungsgericht. „Fehler im Wahlakt haben jetzt auch Konsequenzen“, sagt der Obmann im Rechtsausschuss, Thorsten Lieb (FDP).
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