Die Hohe Domkirche zu Köln wollte den Begriff „Kölner Dom“ unter Markenschutz stellen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof abgelehnt. Ist die Entscheidung richtig? Oder hätte es die außergewöhnliche Kathedrale verdient, dass man sie als Marke schützt?
Interessante Artikel
Ein eigenes Mietrecht für die Metropolen by admin on October 29th, 2019
Unser Verkehrsminister gehört zum fahrenden Volk by admin on June 21st, 2019
Was Europa aus der Corona-Krise lernen kann by admin on April 12th, 2020
Annalena Baerbock und der „schlimmste Tag“ by admin on June 1st, 2024
Einst sprach Franziska Giffey Klartext – nun hat sie sich gebeugt by admin on January 14th, 2023