Niederlage für die AfD und die Junge Alternative: Die Nachwuchsorganisation darf vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und begründet das unter anderem mit Kontakten zur Identitären Bewegung.
Interessante Artikel
AfD-Kandidat in Gera von CDU „nicht unterstützt worden“ by admin on October 4th, 2020
„Waffen aus Deutschland retten Leben“ by admin on November 27th, 2022
„Deutschland sollte rote Linien definieren“ by admin on May 26th, 2020
Bricht beim Gaming das Internet zusammen, rastet er aus by admin on October 8th, 2021
Extinction Rebellion legt Großen Stern lahm by admin on October 7th, 2019