Legaler Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche? Das will eine von der Regierung eingesetzte Kommission. Jetzt ist Karlsruhe gefragt, denn inhaltlich hat es unser Abtreibungsrecht stark mitbestimmt. Dabei ist das BVG bis heute Grundsätzen gefolgt, die verfassungsrechtlich sehr fraglich sind.
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