Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Wahlgesetz der Ampel. Dass die Regierungskoalition eine Wahlreform beschließt, ohne die Opposition einzubeziehen, ist schlechter Stil. Und auch inhaltlich ist das Gesetz bedenklich. Besonders die Abwertung der Erststimme ist verhängnisvoll.
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