Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Urteil. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Interessante Artikel
„Sachleistungen ausgeben, damit Menschen nicht wegen Geldleistungen kommen“ by admin on May 12th, 2023
Institute sehen für deutsche Wirtschaft nur Mini-Wachstum von 0,1 Prozent by admin on March 27th, 2024
3-D-Animation erlaubt visuellen Eindruck von Gronenfelde by admin on July 26th, 2021
Schäuble kandidiert nicht für den Parteivorstand by admin on October 13th, 2021
„Grüne wollen das nicht im Eilverfahren diese Woche entscheiden“ by admin on March 14th, 2024