Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Urteil. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Interessante Artikel
„... dann wäre Scholz im Amt nicht mehr zu halten“ by admin on April 15th, 2023
„Das ist noch immer sehr sehr optimistisch“ by admin on May 16th, 2020
Teamchef und Ehrenpräsident – „Er wurde das alles, obwohl er sich nicht beworben hatte“ by admin on January 9th, 2024
Söder – „Das Abschaffen der Schuldenbremse wäre ein falsches Signal“ by admin on January 27th, 2021
„Unklar, ob es am Ende zu einem Gefangenenaustausch kommen wird“ by admin on May 17th, 2022