Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Urteil. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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