Gericht bestätigt Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Der Verfassungsschutz führt die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall: So lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Die Partei kündigt eine Beschwerde gegen das Urteil an.

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