Es gibt ein Grundrecht auf Streik. Allerdings ist es auch ein Grundrecht, die Allgemeinheit nicht in Geiselhaft zu nehmen. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung übernimmt. Vorbilder im Ausland gibt es dafür genug, meint unser Gastautor, Deutschlands führender Arbeitsrechtler.
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