Meinungen sind von Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt – unabhängig davon, ob sie scharf oder übersteigert, polemisch oder verletzend sind. Wenn man bestimmte Ansichten als Hass klassifiziert, geht Meinungsfreiheit verloren – denn man entzieht sie von vornherein dem grundrechtlichen Schutz.
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