Der Slogan „Hass ist keine Meinung“ ist gefährlicher Blödsinn

Meinungen sind von Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt – unabhängig davon, ob sie scharf oder übersteigert, polemisch oder verletzend sind. Wenn man bestimmte Ansichten als Hass klassifiziert, geht Meinungsfreiheit verloren – denn man entzieht sie von vornherein dem grundrechtlichen Schutz.

Dieser Beitrag wurde unter Debatte ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar