Das Verfassungsgericht erklärt das faktische Totalverbot der Sterbehilfe für unzulässig. Ein richtiges Urteil, denn die bisherige Regelung verletzt das Persönlichkeitsrecht. Nun hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen vernünftigen Rahmen zu setzen.
Interessante Artikel
Die Corona-Rezession ist ein Weckruf für Unternehmer by admin on April 4th, 2020
Erst kommt die Finsternis, dann eine neue Art der Demokratie by admin on November 30th, 2021
Deckel drauf auf den Bundestag! by admin on February 1st, 2020
Wie wir unser Krebsrisiko um mehr als 50 Prozent senken können by admin on April 21st, 2020
Was Aliens denken, wenn sie heute nach Deutschland kommen by admin on June 26th, 2023