Karlsruhe sorgt vor gegen staatliche Neugier

Karlsruhe stellt klar: Wer Daten von Bürgern will, der muss das gut begründen. Und muss im Einzelfall rechtlich kontrolliert werden. Dass das Urteil gefällt werden musste, ist kein Ruhmesblatt für den deutschen Gesetzgeber. Und es könnte noch weitergehen.

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