Nur wenn weniger Leute AfD wählen, erledigt sich auch ihre Stiftung wieder

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die bisherige Gesetzeslage für parteinahe Stiftungen benachteiligt die AfD. Die anderen Parteien könnten nun anderweitig ersuchen, ihre alte Strategie der Ausgrenzung fortzusetzen. Besser für die Demokratie wäre aber ein anderer Weg.

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