Sitzen da „Geisteskranke“ auf der Richterbank?

„Schlampe, Sondermüll, Stück Scheiße“: Das Berliner Landgericht erklärt primitivste Angriffe gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook als zulässige Meinungsäußerung. Da fragt man sich: Was gilt den Richtern dann als Beleidigung?

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