Stirbt der frühere Ehegatte, können Geschiedene ihre abgetretenen Altersversorgungsanteile zurückverlangen. Bestenfalls kriegen sie sogar ihre volle Rente wieder. Betroffene müssen allerdings schnell handeln, sonst gehen tausende Euro verloren.
Interessante Artikel
Attacke gegen indisches Imperium und Start der Blockbuster-Woche by admin on January 31st, 2023
Aktien und Fonds für den Goldrausch und Apples next big thing by admin on April 4th, 2024
Mit positiven Renditen können deutsche Sparer nicht mehr kalkulieren by admin on September 13th, 2019
Profit aus dem Absturz? Die wahre Rendite der Crash-Propheten by admin on February 7th, 2022
Wenn Sie das beachten, kann der SPAC-Boom Sie reich machen by admin on February 24th, 2021