ARD und ZDF gehen gegen „Bild“ wegen Wahlberichterstattung vor 

Am Wahlabend nutzte der TV-Sender von „Bild“ Inhalte von ARD und ZDF ohne deren Einwilligung. Diese sehen Verletzungen des Urheberrechts und leiten rechtliche Schritte ein. „Bild“ begründet die Übernahme damit, einen „zeithistorischer Moment“ abzubilden.

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