Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.
Interessante Artikel
Als Preußen noch echt glänzte by admin on December 6th, 2020
Wahlkampf in Mediendeutschland by admin on September 7th, 2021
Der Exodus geht weiter by admin on May 10th, 2020
Das sind die besten jungen Journalisten Deutschlands by admin on May 7th, 2020
Deshalb lässt sich mit Umfragen so wenig Politik machen by admin on June 8th, 2021