Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für grundgesetzwidrig erklärt. Die Richter sehen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt. Was das jetzt für Ärzte bedeutet, die ihren Patienten beim Tod assistieren wollen.
Interessante Artikel
Fünf Jahre nach der Annexion der Krim feiert Putin by admin on March 18th, 2019
Die heikle Frage nach Wahlen in der Ukraine by admin on September 1st, 2023
„Es gibt zwischen Herrn Orbán und mir keinerlei Schnittmengen“ by admin on February 20th, 2019
Nach „Bürgerkriegs“-Spekulation über Ukraine – Linke will sich von Ältestenrat trennen by admin on March 27th, 2022
Bayerns früherer Landtagspräsident Alois Glück ist tot by admin on February 26th, 2024