Eigentlich laufen am 19. März die Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz aus. Doch die Bundesländer wollen sich die Option auf zahlreiche Eingriffe in Form von „Basisschutzmaßnahmen“ sichern. Die Wunschliste ist lang – das Urteil von Verfassungsrechtlern dazu fällt klar aus.
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