Nach der Kürzung ihrer Landesliste hat die sächsische AfD Beschwerde eingelegt. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hat nun entscheiden, mit wie vielen Kandidaten die Partei im September zur Landtagswahl antreten darf.
Interessante Artikel
Bei der Bewertung der Tat sind sich alle einig – außer der AfD by admin on February 21st, 2020
Der Schwarze-Block-Appell von Leipzig by admin on June 4th, 2023
„Militärblogger warnen davor, die ukrainische Gegenoffensive auf die leichte Schulter zu nehmen“ by admin on April 11th, 2023
Wenn Merz mit der Wärmepumpe Freund und Feind verwirrt by admin on June 23rd, 2024
Zwei oder 20 Prozent – Wie würde eine Wagenknecht-Partei abschneiden? by admin on July 24th, 2023