Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen setzt die Berufungsverhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz fort. Am ersten Prozesstag verzögerte die AfD mit Beweis- und Befangenheitsanträgen sowie dem Wunsch, die Öffentlichkeit auszuschließen, den Beginn der mündlichen Verhandlung.
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