Als das Urteil verkündet wird, muss der Hauptangeklagte medizinisch versorgt werden

In München ist eine Gruppe wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwältin erklärte, Deutschland müsse „auch mal zeigen“, dass es sich wehren könne – und irritierte mit einem drastischen Vergleich.

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