Die Kanzlerin hat den Ruf, die Dinge „vom Ende her“ zu denken. Doch mit ihren Einlassungen zur Thüringen-Wahl könnte ausgerechnet Merkel die Neutralitätspflicht verletzt haben – trotz unmissverständlicher Präzedenzfälle. Und der AfD einen Triumph am Verfassungsgericht bescheren.
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