Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden seit Langem veröffentlicht. Ganz anders sieht es bei Bundesrichtern aus. Dabei ist die Gefahr unbotmäßiger Einflussnahme real. Zwar müssen Richter eine etwaige Befangenheit anzeigen – aber wo diese Pflicht beginnt und endet, ist oft schwammig.
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