Die Richter des EuGH hatten unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei. Die Bundesregierung will das Urteil nun umsetzen.
Interessante Artikel
Trump verlässt G-20-Gipfel vorzeitig und fährt zum Golfplatz by admin on November 22nd, 2020
Stoltenbergs Vorgänger nennt „historischen Fehler“ der Nato by admin on March 5th, 2022
So ergeht es Lukaschenkos Gegnern by admin on August 5th, 2021
Sternstunde der Paranoia by admin on April 3rd, 2020
Deutschland reduziert Polizeimission aufs Nötigste by admin on July 5th, 2020