Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
Selenskyj entlässt Chef seiner Leibwache nach Anschlagsversuch by admin on May 10th, 2024
„Dann verliert die Bevölkerung das Vertrauen in unser gesamtes Asylsystem“ by admin on November 6th, 2019
Berlins Regierender Bürgermeister Müller gewinnt Machtkampf gegen Sawsan Chebli by admin on October 29th, 2020
„Muss schon einen Grund haben, warum die CSU nie einen Kanzler gestellt hat“ by admin on September 12th, 2020
China bekräftigt Anspruch auf Taiwan und warnt vor „externer Einmischung“ by admin on September 25th, 2022