Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
Boris Johnson ruft zu Neuwahlen am 12. Dezember auf by admin on October 25th, 2019
Erst der zweite Katholik by admin on April 5th, 2021
„Deutschland nur vollkommen bei sich, wenn Juden sich hier vollkommen zu Hause fühlen“ by admin on February 22nd, 2021
Bei der Beschwerde über junge Migranten geht ein Raunen durch die Kneipe by admin on February 21st, 2024
In Sprechchören bezeichnen sie Putin als „Dieb“ – über 1300 Festnahmen in Russland by admin on February 3rd, 2021