Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
Deutsche spüren größere Gefahr durch Rechtsextreme als durch Islamisten by admin on July 5th, 2019
Chinas nächste Arena im Kampf gegen den Westen by admin on August 28th, 2023
„Wir sind keine Impfgegner, wir sind einfach kranke Menschen“ by admin on February 10th, 2023
„Diese Tat fand in einem System statt“ by admin on October 20th, 2019
Abhängigkeit von Huawei reduzieren, um Deutschlands Werte zu verteidigen by admin on March 13th, 2023