Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
„Ich küsste die Stiefel des Mannes, der mich folterte“ by admin on April 22nd, 2020
Was die Ukrainer brauchen, entscheidet Scholz selbst by admin on April 7th, 2022
Jetzt schlägt die Ukraine Russland mit seinen eigenen Waffen by admin on August 6th, 2023
Macron fordert schärfere Maskenpflicht – doch hält sich selbst nicht daran by admin on July 16th, 2020
Gericht hebt Hausverbote gegen AfD-Politiker in München auf by admin on May 5th, 2019