Die Stadt Frankfurt am Main wollte Demonstranten die Verwendung der antiisraelischen Parole „From the river to the sea – Palestine will be free!“ untersagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält das für rechtswidrig. Die Parole sei nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt.
Interessante Artikel
Bundesweite Razzia in der Logistik-Branche by admin on December 8th, 2021
Gerade an kleinen Flüssen fehlen Messpegel by admin on July 26th, 2021
„Oberhalb Kupjansks entlang des Oskil sitzen noch die Russen“ by admin on October 9th, 2022
Warum wollen in diesem Kölner Kloster so viele Frauen Nonne werden? by admin on July 19th, 2021
Nur noch 13 Prozent würden sich bei Kanzler-Direktwahl für Laschet entscheiden by admin on August 1st, 2021