Die Stadt Frankfurt am Main wollte Demonstranten die Verwendung der antiisraelischen Parole „From the river to the sea – Palestine will be free!“ untersagen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält das für rechtswidrig. Die Parole sei nicht zwingend ein Aufruf zur Gewalt.
Interessante Artikel
„Wir stehen hier vor einer epochalen Notlage“ by admin on March 10th, 2020
In der CDU werden Rufe nach Team-Lösung lauter by admin on February 17th, 2020
Vater von Julian Assange bittet Angela Merkel um Hilfe by admin on December 13th, 2019
Tschentscher sieht in der CDU keinen passenden Partner by admin on April 12th, 2024
Nach Trump will jetzt auch Biden Kenosha besuchen by admin on September 3rd, 2020