Knöllchen darf im Straßenverkehr nur einer ausstellen: der Staat. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt festgestellt. Die Entscheidung könnte für Ärger sorgen.
Interessante Artikel
Selenskyj zu Hitler-Vergleich – „Russland hat alle Lehren des Zweiten Weltkriegs vergessen“ by admin on May 3rd, 2022
Baerbocks Ansage an die Union – ohne Klimaschutz keine Regierung by admin on July 8th, 2021
Ecowas hebt Sanktionen gegen Niger auf by admin on February 25th, 2024
BAMF stoppt vorerst Asylentscheide für einen Teil der Syrer by admin on April 27th, 2019
Lindner spricht CDU und Merz wegen „Pascha“-Äußerung Führungsanspruch ab by admin on January 22nd, 2023