Eine einfache Selbstauskunft soll in Zukunft reichen, um den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern zu können. Darauf sollen sich die Koalitionspartner verständigt haben. Bei Minderjährigen ab 14 Jahren könnten Gerichte bald mehr zu tun haben.
Interessante Artikel
Die neue Ordnung im Nahen Osten by admin on June 28th, 2020
„Die Schweden verlieren das Vertrauen in den Wohlfahrtsstaat“ by admin on January 16th, 2021
„Die SPD muss Merkels beständiges Lavieren konterkarieren“ by admin on June 2nd, 2019
Lauterbach will Kurswechsel in der Drogenpolitik by admin on September 21st, 2020
Europas militärische Corona-Chance by admin on August 27th, 2020