Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Anfang 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter.
Interessante Artikel
Wie die grüne Basis gegen das „Sondervermögen Bundeswehr“ mobil macht by admin on May 1st, 2022
Muss man twittern? by admin on January 14th, 2019
SPD und Grüne gehen auf Lindner los – Steuererleichterung für Eltern „sozial ungerecht“ by admin on January 22nd, 2024
„Ich freue mich, wieder am Start zu sein“ by admin on February 28th, 2019
„Das unrühmliche Ende des Kiewer Regimes ist unausweichlich“ by admin on April 21st, 2024