Verfassungsgericht sieht Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt in einem Grundsatzurteil geschäftsmäßige Sterbehilfe. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, und dieses Recht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen – in jeder Phase menschlicher Existenz“.

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