Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Landesgesetz zur paritätischen Besetzung von Männern und Frauen auf den Wahllisten der Parteien für nichtig erklärt. Das Gericht in Weimar gab damit einer Klage der AfD statt.
Interessante Artikel
„Weiter ,Hände in den Schoß‘ geht nicht“ by admin on June 16th, 2019
Die Rückkehr der radikalen Salafisten-Szene by admin on October 1st, 2022
„Wenn wir diese Schüler ins Leben entlassen, dann sind sie eine Zeitbombe“ by admin on March 1st, 2023
Generation „Durchgefallen“ by admin on April 2nd, 2019
Söder stellt Öffnungen von Clubs für Geimpfte in Aussicht by admin on July 14th, 2021