Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die weitreichende Folgen haben kann. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen. Behörden bleibt Spielraum.
Interessante Artikel
Rechtsextreme Drogendealer der „Turonen“ zu teils langen Haftstrafen verurteilt by admin on September 7th, 2023
Ärzte ohne Grenzen beenden Seenotrettungs-Kooperation mit SOS Méditerranée by admin on April 18th, 2020
„Bin überrascht, dass es sich offenbar um eine Dienstgruppe handelt“ by admin on September 17th, 2020
LKA-Beamter soll Polizisten während Corona-Protesten attackiert haben by admin on December 17th, 2021
Messerangreifer aus Gefängnis in psychiatrische Klinik gebracht by admin on June 15th, 2023