Mit über 130 Stundenkilometern war der Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres durch die Wiesbadener Innenstadt gerast – dem Fahrer eines entgegenkommenden Autos wurde das zum tödlichen Verhängnis. Die Vorsitzende Richterin hielt dem 25-Jährigen Heimtücke bei voller Schuldfähigkeit vor.
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