„Badewannen-Mord“ kommt erneut vor Gericht

Wiederaufnahmeverfahren sind selten. Sie sind möglich, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt, so wie bei Manfred Genditzki. Für ihn geht es um den Vorwurf des Mordes an einer 87-Jährigen. Und darum, ob er womöglich 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß.

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