Wiederaufnahmeverfahren sind selten. Sie sind möglich, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt, so wie bei Manfred Genditzki. Für ihn geht es um den Vorwurf des Mordes an einer 87-Jährigen. Und darum, ob er womöglich 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis saß.
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