BGH bestätigt Hafturteil für die Schlecker-Kinder

Die Kinder des ehemaligen Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker müssen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Revisionen von Meike und Lars Schlecker gegen ihre Ende 2017 ergangene Verurteilung als ganz überwiegend unbegründet zurück.

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