Dritte Verhandlung im Mordprozess gegen Berliner Autoraser nötig

Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil für zwei Berliner Autoraser zum Teil aufgehoben. Das Landgericht muss den Fall des jüngeren Angeklagten zum dritten Mal verhandeln. Gegen den Hauptangeklagten ist das Urteil rechtskräftig.

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