Twitter soll Verleumdung entschiedener begegnen: Das Frankfurter Landgericht verpflichtet den Onlinedienst, angezeigte rechtswidrige Inhalte und zudem Kommentare mit kerngleichen Äußerungen zu entfernen. Einen Antrag hatte Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter gestellt.
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