Mit einem Verweis auf eine Strafrechtsreform von 1973, die Kindesmissbrauch nicht mehr als Verbrechen eingestuft habe, sorgte der Regensburger Bischof Voderholzer für Verwirrung. Später ruderte er zurück: Er habe sich die damalige Rechtsauffassung nicht zu eigen machen, sondern kritisieren wollen.
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