Das österreichische Burgenland hat vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen, nachdem es Klage wegen zu großer Einflussnahme der Regierung auf den öffentlich-rechtlichen ORF eingereicht hatte. Dessen bisherige Praxis verstoße in Teilen gegen die Gebote der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung zweier ORF-Räte.
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