Polizisten seien keine „privaten Leibwächter für Wohlhabende“

Auch wenn er ihn selbst bezahlt – Prinz Harry darf keinen Polizeischutz beanspruchen, wenn er in Großbritannien ist. Das entschieden die Richter am High Court. Ein Staatsanwalt sagte, Polizeibeamte seien keine „privaten Leibwächter“.

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