Ein Deutscher kam 2018 nach einem Streit mit Asylbewerbern gewaltsam zu Tode, danach kam es in Chemnitz zu Ausschreitungen. Neun Beschuldigte sollten sich dafür verantworten. Doch das Landgericht wird kein Hauptverfahren eröffnen – kein hinreichender Tatverdacht, heißt es.
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