Ein Staatsanwalt soll seinen achtjährigen Sohn missbraucht haben. Der 52-jährige Angeklagte beruft sich darauf, dass er Schlafwandler sei und seine Tat nicht habe steuern können. Doch wie plausibel ist die Behauptung? Die Nebenklage liefert eine Erklärung, die in eine ganz andere Richtung weist.
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