Täter gilt als schuldunfähig – Tötung einer Jüdin kommt nicht vor Gericht

Sarah Halimi wurde 2017 von ihrem Nachbarn unter „Allahu akbar“-Rufen verprügelt und getötet. Der Täter gilt wegen einer Psychose als schuldunfähig. Ein Gericht wies nun einen Einspruch der Angehörigen des Opfers zurück, die einen Prozess erreichen wollen.

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