Versuch einer Vernichtung

In der #MeToo-Debatte braucht es kein Urteil, um einen Künstler unwiderruflich zu beschädigen. Das zeigt die Causa Gustav Kuhn aus Österreich. Der Dirigent wurde von einer Kommission an den Pranger gestellt – ohne dass es je einen rechtsstaatlichen Auftrag dafür gab.

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