In der #MeToo-Debatte braucht es kein Urteil, um einen Künstler unwiderruflich zu beschädigen. Das zeigt die Causa Gustav Kuhn aus Österreich. Der Dirigent wurde von einer Kommission an den Pranger gestellt – ohne dass es je einen rechtsstaatlichen Auftrag dafür gab.
Interessante Artikel
König Charles III. posiert mit Thronerben – William startet Charme-Offensive by admin on May 14th, 2023
Bär tötet Schafe im Landkreis Rosenheim by admin on April 20th, 2023
Jendrik singt für Deutschland beim Eurovision Song Contest by admin on February 6th, 2021
Rentner zahlt Stromrechnung nicht, wirft stattdessen Handgranate by admin on January 28th, 2021
Corona-Infektion vorgetäuscht – Angestellter beschert US-Firma Riesenverlust by admin on May 22nd, 2020